Das Thema Baustellentagebücher wirft immer wieder Fragen auf. Wird so etwas im Maschinen- und Maschinenanlagenbau überhaupt benötigt? In den meisten Fällen geht es auf den industriellen Baustellen darum, neue Maschinen oder Maschinenanlagen aufzubauen und in Betrieb zu nehmen. Die Frage stellt sich nicht nur bei neuen Anlagen, sondern auch bei Arbeiten, die das Retrofit umfassen, bei Umbauten und bei Aufgaben, die Erweiterungen von Maschinen betreffen.
Bautagebericht oder Bautagebuch?
Im Bauwesen gibt es einen Unterschied zwischen den Begriffen Bautagebericht und Bautagebuch:
- Bautagebericht: Ein Bautagebericht wird vom ausführenden Unternehmen geführt.
- Bautagebuch: Das Bautagebuch führt die Bauleitung. Sie überwacht und dokumentiert den gesamten Bauverlauf über alle angeschlossenen Firmen.
Das hier gemeinte Baustellentagebuch ist eine Mischung aus den beiden Begriffen Bautagebuch und Bautagebericht. Einerseits werden hier Maßnahmen der ausführenden Firma dokumentiert, andererseits kann dies schon der komplette Bauverlauf sein. Das kommt auf den Auftragsumfang und die jeweilige Ausführung auf den industriellen Baustellen an.
Gibt es Pflichten oder Vorschriften ein Baustellentagebuch im Maschinen- und Maschinenanlagenbau zu führen?
Grundsätzlich lässt sich sagen, es gibt keine Pflicht ein Baustellentagebuch im Maschinen- und Anlagenbau zu führen. Das gilt in Deutschland.
Natürlich gibt es, wie überall, auch Ausnahmen. Der Kunde kann vertraglich ein Baustellentagebuch verlangen. Es ist möglich, dass dies in Werkverträgen, bestimmten Verkaufsbedingungen oder Lastenheften verzeichnet ist.
Es ist auch möglich, dass in einigen Fällen die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) greift (https://dejure.org/gesetze/VOB-B).
Das muss allerdings im Vertrag niedergeschrieben sein.
Zitat von https://bautagebuch.org/blog/bautagebuch-fuehren-pflicht:
[…] muss die VOB/B explizit im Vertrag vereinbart werden. Viele Generalunternehmer- und Subunternehmerverträge beziehen die VOB/B ein, aber es gibt keine automatische Geltung. Schau in deinen Vertrag: Steht dort ausdrücklich „Es gilt die VOB/B“ oder ein vergleichbarer Hinweis, dann gilt die dort vereinbarte Dokumentationspflicht auch für dich.
Für Subunternehmer gilt: Wenn der Hauptunternehmer einen VOB-Vertrag mit dem Auftraggeber hat, wird die Dokumentationspflicht in der Regel an die Nachunternehmer durchgereicht. Prüfe deinen Nachunternehmervertrag auf entsprechende Klauseln. Auch ohne Durchreichung empfehlen wir die eigene Dokumentation. Sie schützt deine Nachtragsansprüche gegenüber dem Hauptunternehmer.
Im Allgemeinen wird die Führung eines Baustellentagebuches empfohlen. Kommt es zu Forderungen, die Zeiten der Maschinenaufstellung, Mängelaussagen betreffen oder zu bestimmten Nachträgen, ist ein Baustellentagebuch eine gute und verlässliche Nachweisquelle, die auch juristisch einsetzbar ist.
Was gehört in ein Baustellentagebuch?
- Formelle Angaben: Maschinennummer und oder Auftragsnummer/ Projektnummer/ Datum/ ersichtliche lückenlose Reihenfolge/ Name des Erstellenden
- Mitarbeiter: Abwesenheiten/ An-, Abreise
- Startbedingungen: Sind vertragliche Gegebenheiten erfüllt (Kabelschächte; Kanäle; Fundament; räumliche Gegebenheiten ..)?
- täglicher Montagefortschritt
- Material- und Werkzeuganlieferungen – eventuell Transportschäden
- aufgetretene Transportschäden bei Lieferung Maschinenanlagenteile
- Arbeitssicherheit – Besonderheiten vor Ort
- Organisatorisches: Wartezeiten? Kann zB. der Hallenkran immer genutzt werden, oder wird er auch in der laufenden Produktion nebenan benötigt?
- interne Kommunikationen bei aufkommenden Problemen, die auf eine Zeitverzögerung hindeuten – Beispiel Mailverkehr mit Konstruktion (größere Probleme – Zusatzarbeiten ..)
- zusätzliche Absprachen mit dem Kunden (zusätzliche Materialbestellungen, Zusatzaufgaben oder ähnliches)
- Wartezeiten, Verzögerungen und deren Gründe
- Inbetriebnahmeschritte (Signaltests/ Safetytests/ Antriebe ..)
- Wenn es sinnvoll ist, können auch Bilder den Bericht unterstützen. Das ist verständlicherweise nur durchführbar, wenn man eine Fotoerlaubnis vom Kunden besitzt.
Wie soll das Baustellentagebuch aussehen?
Es gibt keine vorgeschriebene Form. Es muss übersichtlich und tagesaktuell sein. Das Baustellentagebuch kann in Papierform oder digital geführt werden. Im Internet finden sich zahlreiche Vorlagen, Programme und Varianten, die sogar eine Führung auf dem Handy ermöglichen.
Ich halte meine Baustellentagebücher relativ einfach. Ich schreibe in einer Word-Datei, sortiere das aktuelle Datum immer nach oben und gebe die täglichen Angaben in Stichpunkten an. Es hat sich für mich auch bewährt, ein Inhaltsverzeichnis anzulegen, indem man sofort in den jeweiligen Tag springen kann (das ist in Word mit wenigen Klicken erledigt). Die Weitergabe des Tagebuches erfolgt in einer PDF-Variante.
Fazit
Obwohl es in Deutschland bis auf bestimmte Ausnahmen nicht zwingend erforderlich ist, im Maschinen- und Maschinenanlagenbau ein Baustellentagebuch zu führen, sehe ich nur Vorteile darin. Setzt man das Dokument firmenintern ein, ergeben sich folgende Pluspunkte:
- Sollte der Wechsel eines Mitarbeiters nötig werden, gelingt die Übergabe der Arbeiten wesentlich schneller und effektiver.
- Projektleiter, Vorgesetzte, Konstrukteure haben den aktuellen Stand der Baustelle immer griffbereit.
- Nach Abschluss der Baustelle zeigt das Tagebuch eventuelle Möglichkeiten der Prozessoptimierung auf.
- Sollte es zu einem Streit kommen, zum Beispiel wegen der Aufstellungszeit der Maschine oder wegen Mängeln oder es gibt Nachträge aus verschiedensten Gründen, ist immer eine Dokumentation vorhanden, die im Ernstfall auch juristisch einsetzbar ist.
(Bildquelle: pexels.com – NegativeSpace – 34601: https://www.pexels.com/de-de/foto/kaffee-becher-schreibtisch-laptop-34601/)